Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Deckungssumme im Rechtsstreit – und unnötig ist sie sicher nicht. Leider sind auch in Deutschland Recht haben und Recht bekommen manchmal mit sehr viel Geld verbunden. Schnell kommen für Rechtsanwalt, Gericht und vielleicht noch Gutachter mehrere tausend Euro zusammen. Mancher der 53 Menschen, die allein in Sachsen 2008 unschuldig eingesperrt wurden, wäre vielleicht mit einer Rechtsschutzversicherung und besserer anwaltlicher Vertretung, nicht ins Gefängnis gekommen (finalerror.de).
Die Rechtsschutzversicherung ist freiwillig, trotzdem besitzt sie jede zweite Familie. Die Kosten werden immer nach Prüfung der Erfolgsaussichten übernommen. Es muss also immer vorher eine Kostenzusage erfolgen. Ist diese vorhanden, kann ein Anwalt mit allen weiteren Angelegenheiten beauftragt werden. Rechtsschutz gibt es privat und gewerblich. Im privaten Bereich ist die Familienrechtsschutzversicherung am weitesten verbreitet. Hier kann der Versicherungsnehmer wahlweise gewünschte Risiken einschließen. Der Versicherungsschutz gilt europaweit mit Einschluss der angrenzenden Mittelmeerländer. Teilweise wird auch zeitlich begrenzter weltweiter Versicherungsschutz geboten.
Mit dem Abschluss der Versicherung sind Wartezeiten einzuhalten, bevor die Risiken eingeschlossen werden. In der Regel betragen sie 3 Monate. Auch das Schadensereignis muss danach liegen.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig von den abgeschlossenen Risiken, der Deckungssumme und den jeweiligen Bedingungen des Versicherers. Ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss ist immer sinnvoll.