Erstrangige Darlehen
Der Begriff erstrangige Darlehen kommt aus der Immobilienfinanzierung. Hier wird zwischen erstrangigen und nachrangigen Darlehen unterschieden. Den Unterschied macht dabei die Rangordnung der als Sicherheit geltenden Grundschulden, die in das Grundbuch eingetragen werden. Während bei den nachrangigen Darlehen, die Sicherheit nicht an erster Stelle im Grundbuch sondern an zweiter oder dritter Stelle steht, werden bei erstrangigen Darlehen die Grundschulden an erster Stelle herangezogen.
Bei einem erstrangigen Darlehen wird außerdem in der Regel ein Beleihungswert von maximal 50-75 Prozent des ermittelten Wertes des Objektes nicht überschritten. Das hat die Konsequenz, dass im Fall einer Verwertung die Risiken bei der Vergabe des Darlehens für die Bank relativ gering sind, weil diese Darlehen entsprechend abgesichert sind.
Der Vorteil der erstrangigen Darlehen für den Darlehensnehmer liegt darin begründet, dass diese Darlehen zu deutlich niedrigeren Zinsen vergeben werden, als nachrangige Darlehen. Steht die Bank an erster Stelle im Grundbuch, kann davon ausgegangen werden, dass im Fall einer Versteigerung der Immobilie kein Verlust entsteht, auch wenn der Erlös deutlich unter dem Verkehrswert des zu versteigernden Objektes liegt. Außerdem sind diese Darlehen nicht so risikobehaftet, was für die Banken den Vorteil bringt, dass weniger haftendes Eigenkapital hinterlegt werden muss.
Meistens ist es den Bauherren aber nicht möglich, die gesamte Finanzierung einer Immobilie mit einem zinsgünstigen erstrangigen Darlehen abzuwickeln, sodass neben dem erstrangigen Darlehen, noch weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Nachrangige Finanzierungen bieten die Bausparkassen und die KfW Banken an und verlangen dabei nicht einmal einen Zinsaufschlag.